Heizkostenabrechnung prüfen

Brennstoff, Service und Ablesung sind zulässig. Reparaturen, Erneuerung und Abschreibung der Heizung nicht.

✓ Gratis-Prüfung ohne Anmeldung · ✓ Einsprache-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Grundlage: OR, VMWG, Bundesgericht · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Ihre Angaben bleiben im Browser

Position laut AbrechnungIhr Anteil (CHF)Im Mietvertrag selbst genannt?
Heizung und Warmwasser
Wasser / Abwasser
Kehricht / Abfall
Hauswartung
Treppenhausreinigung
Allgemeinstrom
Lift (Strom, Wartung)
Gartenpflege / Schneeräumung
TV / Kabelanschluss
Verwaltungshonorar
Reparaturen, Unterhalt, Ersatz (auch Heizung, Lift)– (nie zulässig)
Gebäudeversicherung / Sachversicherungen– (nie zulässig)
Liegenschaftssteuer– (nie zulässig)
Rückstellungen, Erneuerungsfonds, Amortisation– (nie zulässig)
«Diverses» / «Allgemeine Nebenkosten»– (unklar)

Nur ausfüllen, was in Ihrer Abrechnung steht. Ihren Anteil finden Sie meist in der letzten Spalte.

Ergebnis erscheint hier. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Art. 5 und 6 VMWG

Anrechenbar sind die tatsächlichen Kosten für Brennstoffe und Energie, den Strom für Brenner und Pumpen, die Reinigung von Heizung und Kamin, die periodische Revision, die Verbrauchserfassung, die Wartung, Versicherungsprämien nur für die Heizungsanlage und die Verwaltungsarbeit für den Betrieb (Art. 5 VMWG).

Nicht anrechenbar sind Reparatur und Erneuerung der Anlagen sowie deren Verzinsung und Abschreibung (Art. 6 VMWG). Ohne detaillierte Abrechnung muss die Rechnung darauf hinweisen, dass Sie diese verlangen können; Sie dürfen die Originalunterlagen und den Anfangs- und Endbestand der Heizmaterialien einsehen (Art. 8 VMWG).

So funktioniert es

  1. Gratis prüfen: Positionen und Beträge aus Ihrer Abrechnung eintragen. Der Rechner markiert unzulässige und nicht vereinbarte Kosten und zeigt Ihre Fristen.
  2. Einsprache-Paket für CHF 9.90: begründete Einsprache mit Rückforderung (jede Position mit Gesetzesartikel und Bundesgerichtsurteil, inkl. Vorjahre) und ein Gesuch um Belegeinsicht. PDF auf Deutsch oder Französisch.
  3. Danach: Lenkt die Verwaltung nicht ein, ist das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde für Mietsachen kostenlos.

Einsprache-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Darf ich die Belege sehen?

Ja. Die Vermieterschaft muss Ihnen auf Verlangen Einsicht in die Belege gewähren (Art. 257b Abs. 2 OR), bei Heizkosten in die Originalunterlagen (Art. 8 Abs. 2 VMWG).