Nebenkosten zurückfordern

Unzulässige oder nicht vereinbarte Nebenkosten können Sie bis 10 Jahre zurück zurückfordern, auch wenn Sie sie bezahlt haben.

✓ Gratis-Prüfung ohne Anmeldung · ✓ Einsprache-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Grundlage: OR, VMWG, Bundesgericht · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Ihre Angaben bleiben im Browser

Position laut AbrechnungIhr Anteil (CHF)Im Mietvertrag selbst genannt?
Heizung und Warmwasser
Wasser / Abwasser
Kehricht / Abfall
Hauswartung
Treppenhausreinigung
Allgemeinstrom
Lift (Strom, Wartung)
Gartenpflege / Schneeräumung
TV / Kabelanschluss
Verwaltungshonorar
Reparaturen, Unterhalt, Ersatz (auch Heizung, Lift)– (nie zulässig)
Gebäudeversicherung / Sachversicherungen– (nie zulässig)
Liegenschaftssteuer– (nie zulässig)
Rückstellungen, Erneuerungsfonds, Amortisation– (nie zulässig)
«Diverses» / «Allgemeine Nebenkosten»– (unklar)

Nur ausfüllen, was in Ihrer Abrechnung steht. Ihren Anteil finden Sie meist in der letzten Spalte.

Ergebnis erscheint hier. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Die Regeln

Nebenkosten, die nicht genau im Mietvertrag vereinbart sind, sind nicht geschuldet. Bezahlte Abrechnungen gelten nicht als genehmigt (BGer 4C.24/2002). Den Rückforderungsanspruch können Sie nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung geltend machen. Er verjährt 3 Jahre, nachdem Sie davon Kenntnis erhalten haben, spätestens 10 Jahre nach der Zahlung (Art. 67 Abs. 1 OR, seit 1.1.2020; BGer 4C.250/2006 zum alten Recht mit 1 Jahr).

Beispiel: Seit 6 Jahren werden CHF 180 Gebäudeversicherung und CHF 120 Liegenschaftssteuer pro Jahr belastet. Rückforderung: 6 × CHF 300 = CHF 1'800.

So funktioniert es

  1. Gratis prüfen: Positionen und Beträge aus Ihrer Abrechnung eintragen. Der Rechner markiert unzulässige und nicht vereinbarte Kosten und zeigt Ihre Fristen.
  2. Einsprache-Paket für CHF 9.90: begründete Einsprache mit Rückforderung (jede Position mit Gesetzesartikel und Bundesgerichtsurteil, inkl. Vorjahre) und ein Gesuch um Belegeinsicht. PDF auf Deutsch oder Französisch.
  3. Danach: Lenkt die Verwaltung nicht ein, ist das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde für Mietsachen kostenlos.

Einsprache-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Kann ich Nebenkosten nach dem Auszug zurückfordern?

Ja. Der Rückforderungsanspruch hängt nicht vom laufenden Mietverhältnis ab. Massgebend sind die 3 bzw. 10 Jahre nach Art. 67 OR.

Wie lange habe ich Zeit für eine Einsprache gegen die Nebenkostenabrechnung?

Das Gesetz kennt keine Frist. Viele Mietverträge sehen 30 Tage vor. Auch danach können Sie zu Unrecht bezahlte Positionen zurückfordern: innert 3 Jahren ab Kenntnis, längstens 10 Jahre (Art. 67 OR).

Welche Nebenkosten darf der Vermieter verrechnen?

Nur Kosten, die mit dem Gebrauch der Wohnung zusammenhängen und im Mietvertrag einzeln und genau genannt sind (Art. 257a Abs. 2 OR). Was nicht im Vertrag steht, ist im Nettomietzins enthalten.