Nebenkosten-Nachzahlung: zahlen unter Vorbehalt

Die Nachzahlung ist zu hoch? So schützen Sie sich vor einer Kündigung und behalten Ihr Geld trotzdem im Blick.

✓ Gratis-Prüfung ohne Anmeldung · ✓ Einsprache-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Grundlage: OR, VMWG, Bundesgericht · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Ihre Angaben bleiben im Browser

Position laut AbrechnungIhr Anteil (CHF)Im Mietvertrag selbst genannt?
Heizung und Warmwasser
Wasser / Abwasser
Kehricht / Abfall
Hauswartung
Treppenhausreinigung
Allgemeinstrom
Lift (Strom, Wartung)
Gartenpflege / Schneeräumung
TV / Kabelanschluss
Verwaltungshonorar
Reparaturen, Unterhalt, Ersatz (auch Heizung, Lift)– (nie zulässig)
Gebäudeversicherung / Sachversicherungen– (nie zulässig)
Liegenschaftssteuer– (nie zulässig)
Rückstellungen, Erneuerungsfonds, Amortisation– (nie zulässig)
«Diverses» / «Allgemeine Nebenkosten»– (unklar)

Nur ausfüllen, was in Ihrer Abrechnung steht. Ihren Anteil finden Sie meist in der letzten Spalte.

Ergebnis erscheint hier. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

In 4 Schritten

  1. Prüfen: Positionen mit dem Mietvertrag vergleichen. Nur ausdrücklich vereinbarte Nebenkosten sind geschuldet (Art. 257a Abs. 2 OR); Reparaturen, Gebäudeversicherung, Liegenschaftssteuer und Rückstellungen nie.
  2. Belege verlangen: Sie haben ein Einsichtsrecht in alle Belege (Art. 257b Abs. 2 OR; Art. 8 Abs. 2 VMWG).
  3. Zahlen unter Vorbehalt: Unbestrittenen Teil normal bezahlen, den bestrittenen Teil mit dem schriftlichen Vermerk «unter Vorbehalt der Rückforderung». So vermeiden Sie das Risiko einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs (Art. 257d OR).
  4. Zurückfordern: Zu Unrecht bezahlte Nebenkosten fordern Sie zurück: 3 Jahre ab Kenntnis, maximal 10 Jahre (Art. 67 Abs. 1 OR). Bezahlte Nebenkosten gelten nicht als genehmigt (BGer 4C.24/2002).

Kommt keine Einigung zustande: Die Schlichtungsbehörde für Mietsachen ist kostenlos (Art. 113 Abs. 2 Bst. c ZPO).

So funktioniert es

  1. Gratis prüfen: Positionen und Beträge aus Ihrer Abrechnung eintragen. Der Rechner markiert unzulässige und nicht vereinbarte Kosten und zeigt Ihre Fristen.
  2. Einsprache-Paket für CHF 9.90: begründete Einsprache mit Rückforderung (jede Position mit Gesetzesartikel und Bundesgerichtsurteil, inkl. Vorjahre) und ein Gesuch um Belegeinsicht. PDF auf Deutsch oder Französisch.
  3. Danach: Lenkt die Verwaltung nicht ein, ist das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde für Mietsachen kostenlos.

Einsprache-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Muss ich eine Nachzahlung sofort bezahlen?

Den unbestrittenen Teil ja. Bei Zweifeln zahlen Sie den bestrittenen Teil am sichersten unter Vorbehalt und fordern ihn zurück. Wer Nebenkosten einfach zurückbehält, riskiert eine Zahlungsverzugskündigung (Art. 257d OR).

Wie lange habe ich Zeit für eine Einsprache gegen die Nebenkostenabrechnung?

Das Gesetz kennt keine Frist. Viele Mietverträge sehen 30 Tage vor. Auch danach können Sie zu Unrecht bezahlte Positionen zurückfordern: innert 3 Jahren ab Kenntnis, längstens 10 Jahre (Art. 67 OR).