Die Nachzahlung ist zu hoch? So schützen Sie sich vor einer Kündigung und behalten Ihr Geld trotzdem im Blick.
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Kommt keine Einigung zustande: Die Schlichtungsbehörde für Mietsachen ist kostenlos (Art. 113 Abs. 2 Bst. c ZPO).
Den unbestrittenen Teil ja. Bei Zweifeln zahlen Sie den bestrittenen Teil am sichersten unter Vorbehalt und fordern ihn zurück. Wer Nebenkosten einfach zurückbehält, riskiert eine Zahlungsverzugskündigung (Art. 257d OR).
Das Gesetz kennt keine Frist. Viele Mietverträge sehen 30 Tage vor. Auch danach können Sie zu Unrecht bezahlte Positionen zurückfordern: innert 3 Jahren ab Kenntnis, längstens 10 Jahre (Art. 67 OR).